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Lebenshilfe Kreisverband Paderborn e.V.

 

 

 

 

 

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Rolandsweg 47
33102 Paderborn
Telefon: (0 52 51) 87 09 90
Telefax: (0 52 51) 87 09 91
info@lebenshilfe-paderborn.de

 

 

Schulbegleitungen

Die Lebenshilfe Paderborn e. V. bietet im Kreisgebiet Paderborn Integrationshilfen innerhalb von Schulen für einzelne Schülerinnen und Schüler an, die von einer geistigen, körperlichen und/oder seelischen Behinderung betroffen sind.
Schulbegleitung4Kinder und Jugendliche können im Rahmen einer Schulassistenz unterstützt werden, wenn sie wegen der Folgen der jeweiligen Behinderung einer zusätzlichen, individuellen Betreuung zur Bewältigung des Schulalltags bedürfen, die nicht durch die schulischen Kräfte abgedeckt werden kann, z. B. wenn sie Hilfe beim Wechseln von Kleidung oder beim Toilettengang benötigen. Dabei soll die Selbständigkeit des Kindes gefördert und so wenig Hilfe wie nötig gegeben werden.
Ziel ist es, den Schulbesuch, die Teilnahme am Unterricht sowie die Teilhabe am Schulleben und damit am Leben in der Gemeinschaft in angemessener Form zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Rechtliche Grundlage bildet die Eingliederungshilfe nach § 54 SGB XII bzw. das Kinder- und Jugendhilfegesetz nach §35a SGB VIII. Kostenträger sind – abhängig von der Art der Beeinträchtigung – der Kreis Paderborn als örtlicher Sozialhilfeträger bzw. die Jugendämter.
Eine Schulassistenz kann sowohl bei einer integrativen Beschulung, z. B. in der Grundschule, als auch für SchülerInnen von Förderschulen in Betracht kommen. Die Betreuung kann während und außerhalb des Unterrichts erfolgen, z. B. auf dem Schulweg, in den Pausen oder bei schulischen Veranstaltungen wie Klassenfahrten und Ausflügen.Schulbegleitung
Die Schwerpunkte der Tätigkeit eines Integrationshelfers sind am individuellen Bedarf der zu betreuenden Kinder/Jugendlichen ausgerichtet, sowie vom FuD mit den Eltern, dem Lehrpersonal und dem Integrationshelfer im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs vereinbart.
Integrationshelfer werden über individuelle Personalauswahlverfahren ausgesucht. Sie verfügen über eine fachliche Qualifikation und/oder eignen sich aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzungen für die jeweilige Betreuung.
Mögliche Unterstützungsbereiche für die Schüler/innen können sein:

  • Kontinuierlicher Ansprechpartner für das Kind:
    - Vermittlung zwischen zu betreuendem Kind und Mitschülern (z.B. „Sprachrohr“)
    - Integration in die Gesamtgruppe
    - bei Bedarf Schaffen von Freiräumen bzw. Schutz ( „Auszeiten“)
  • Orientierungshilfen auf dem Schulgelände:
    - Raum-/Gebäudewechsel
    - Abholen vom und Bringen zum Taxi
    - Üben von wiederkehrenden Abläufen Bild n005
    - Begleitung und Beobachtung
  • Umsetzung von Lerninhalten (in Absprache mit dem Lehrpersonal):
    - Vorbereitung von Unterrichtsmaterialien/Arbeitsplatz
    - unterstütztes Vermitteln von Lerninhalten
    - Hilfe beim Anfertigen von Aufzeichnungen o.ä.
    - Nacharbeiten vom Lernstoff
  • Pflegerische Unterstützung:
    - Toilettengang
    - Hilfe beim Waschen etc.
  • lebenspraktische Aufgaben:
    - Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
    - Hilfe beim Wechseln der Kleidung beim Sport- oder Schwimmunterricht
  • Betreuung im schulischen Freizeitbereich:
    - Beaufsichtigung des zu betreuenden Kindes in den Pausen
    - Begleitung zu Arbeitsgemeinschaften
    - Teilnahme an Ausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten
  • Informationsaustausch:
    - Integrationshilfe ermöglicht kontinuierlichen Informationsfluss zwischen
      Schule/Elternhaus/FuD

Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch.

Ihre Ansprechpartnerin:

Susanne Hombergs-Rüther
Tel.: 052 51 - 87 09 90