Hilfe für Familien

Begleitete Elternschaft

Eltern mit einer geistigen Behinderung oder Lernschwierigkeiten müssen die Möglichkeit haben mit ihrem Kind als Familie zu leben. Unser Ziel ist ein stabiles Familienleben im eigenen Wohnraum bei größtmöglicher Autonomie der Familie. Begleitete Elternschaft kann schon in der Schwangerschaft installiert werden und wenn die Familie eine gute Lebensform für das Kind darstellt, kann sie Eltern und Kinder bis zu deren Erwachsenenalter begleiten. Das Kindeswohl ist die Grundlage der Ausgestaltung und Fortführung der Begleiteten Elternschaft.

Mit jeder Familie werden Ziele der Hilfe und die konkreten Umsetzungsschritte vereinbart.
Die passgenauen Angebote umfassen Beratung, Begleitung und Anleitung in den Bereichen:

  • Kindererziehung:

Fragen der Kindesentwicklung und der kindlichen Bedürfnisse, altersgemäßer Umgang und Förderung der Kinder; Feinfühligkeitstraining, um Signale des Kindes besser zu verstehen und um darauf zuverlässig und angemessen reagieren zu können; Gesundheitssorge und Ernährungsfragen…

  • Alltagsbewältigung:

Unterstützung und Hilfe bei der Organisation von Haushalt, Geld-, Behörden- und Wohnungsangelegenheiten, Mobilität…

  • Familiäre und persönliche Themen:

Aufbau von Alltagsstrukturen, Gestaltung der familiären Beziehungen, Freizeitmöglichkeiten, Ausbau sozialer Vernetzungen, berufliche Perspektiven, gesundheitliche Angelegenheiten…

Die Begleitete Elternschaft verstehen wir bei uns nicht ausschließlich als Qualifizierte Assistenz der Eltern, sondern als eine Gesamtleistung, die aus einer Kombination von Ambulant Unterstütztem Wohnen (AUW), einfachen Assistenzleistungen des Familienunterstützenden Dienstes (FuD), Freizeitunterstützungen oder auch der Heilpädagogischen Familienhilfe bestehen kann (Komplexleistung). Die Bedarfsermittlung wird in das Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahren eingebracht.

Heilpädagogische Familienhilfe (HPFH)

Die Heilpädagogische Familienhilfe (HPFH) ist ein Angebot intensiver Unterstützung für Familien mit einem Kind mit Behinderung oder Entwicklungsverzögerung. Sie stellt eine aufsuchende Form der Hilfeleistung dar und stärkt das Selbsthilfepotential der Familie. Durch das Aufdecken von Ressourcen und Fähigkeiten werden dabei gemeinsam Strukturen und Handlungsstrategien entwickelt, welche das Familiensystem stabilisieren sollen.
Neben den allgemeinen Fragen zur Erziehung ergeben sich folgende zentrale Inhalte einer HPFH:

  • Stärkung der Erziehungskompetenzen durch Beratung und Unterstützung
  • Anregung zur Entwicklungsförderung des Kindes
  • Unterstützung der Eltern und Geschwister in der Auseinandersetzung mit den Auffälligkeiten und der Behinderung des Kindes
  • Initiierung und Begleitung zu Behörden und Institutionen, mit besonderem Fokus auf die speziellen Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderung
  • Vermittlung entlastender Hilfen
  • Begleitung bei Ämtergängen (z. B. Jobcenter) und zu Arztterminen
  • Klärung und Förderung der Familienbeziehungen
  • Einbeziehung der Geschwister in die Familienarbeit
  • Unterstützung durch konkrete bedarfsabhängige Hilfe im Alltag, auch Krisenintervention
  • Erschließung verfügbarer Ressourcen, besonders im jeweiligen sozialen Umfeld
  • Verhinderung und Abbau von Isolation durch Anregung und Vermittlung von Außenkontakten
  • Zusammenarbeit mit Institutionen wie Kindergarten, Schule und anderen Fachleuten


Finanzierung
Eine HPFH ist eine besondere Form der sozialpädagogischen Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) und muss beim Jugendamt beantragt werden.
Wir sind Ihnen bei der Antragstellung gerne behilflich und begleiten Sie.

Erziehungsbeistandschaft

Eine Erziehungsbeistandschaft versteht sich als Angebot an Jugendliche und ihre Eltern/Sorgeberechtigte, die im Zusammenleben Unterstützung bedürfen. Sie ist ein stabilisierendes Angebot für Familien, insbesondere für Kinder und Jugendliche

  • die mit seelischen Behinderungen leben,
  • die Geschwister von Kindern mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung oder chronischer Erkrankung sind
  • die Kinder von Eltern mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung oder chronischer Erkrankung sind

Aufgrund der hohen häuslichen Belastungssituation werden diese oftmals mit ihren individuellen Bedürfnissen nicht gesehen und vernachlässigt.
Eine Erziehungsbeistandschaft unterstützt und begleitet diese Kinder und Jugendlichen bei der Erarbeitung von Zielen, Handlungsalternativen und der Entwicklung einer verbesserten persönlichen Position mit Blick auf das gesamte Familiensystem.

Finanzierung
Eine Erziehungsbeistandschaft ist ein Angebot der Hilfen zur Erziehung (§ 30 SGB VIII) und wird über das Jugendamt finanziert.
Wir sind bei der Antragstellung gerne behilflich und begleiten Sie.

Ansprechpartner:

 
Ich möchte Helfen

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Nutzen Sie das unten aufgeführte Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter:

0 52 51 / 6 89 85-0

Anfahrt / Route

Lebenshilfe für Menschen mit
geistiger oder anderer Behinderung
Kreisverband Paderborn e.V.
Auenweg 6
33100 Paderborn

 

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger oder anderer Behinderung Kreisverband Paderborn e.V.
Auenweg 6
33100 Paderborn

Telefon: 0 52 51 / 6 89 85-0
Telefax: 0 52 51 / 6 89 85-69
E-Mail senden

Mitgliedschaft

Logo Paritätische