Eltern mit einer geistigen Behinderung oder Lernschwierigkeiten müssen die Möglichkeit haben mit ihrem Kind als Familie zu leben. Unser Ziel ist ein stabiles Familienleben im eigenen Wohnraum bei größtmöglicher Autonomie der Familie. Begleitete Elternschaft kann schon in der Schwangerschaft installiert werden und wenn die Familie eine gute Lebensform für das Kind darstellt, kann sie Eltern und Kinder bis zu deren Erwachsenenalter begleiten. Das Kindeswohl ist die Grundlage der Ausgestaltung und Fortführung der Begleiteten Elternschaft.
Mit jeder Familie werden Ziele der Hilfe und die konkreten Umsetzungsschritte vereinbart.
Die passgenauen Angebote umfassen Beratung, Begleitung und Anleitung in den Bereichen:
Fragen der Kindesentwicklung und der kindlichen Bedürfnisse, altersgemäßer Umgang und Förderung der Kinder; Feinfühligkeitstraining, um Signale des Kindes besser zu verstehen und um darauf zuverlässig und angemessen reagieren zu können; Gesundheitssorge und Ernährungsfragen…
Unterstützung und Hilfe bei der Organisation von Haushalt, Geld-, Behörden- und Wohnungsangelegenheiten, Mobilität…
Aufbau von Alltagsstrukturen, Gestaltung der familiären Beziehungen, Freizeitmöglichkeiten, Ausbau sozialer Vernetzungen, berufliche Perspektiven, gesundheitliche Angelegenheiten…
Die Begleitete Elternschaft verstehen wir bei uns nicht ausschließlich als Qualifizierte Assistenz der Eltern, sondern als eine Gesamtleistung, die aus einer Kombination von Ambulant Unterstütztem Wohnen (AUW), einfachen Assistenzleistungen des Familienunterstützenden Dienstes (FuD), Freizeitunterstützungen oder auch der Heilpädagogischen Familienhilfe bestehen kann (Komplexleistung). Die Bedarfsermittlung wird in das Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahren eingebracht.
Die Heilpädagogische Familienhilfe (HPFH) ist ein Angebot intensiver Unterstützung für Familien mit einem Kind mit Behinderung oder Entwicklungsverzögerung. Sie stellt eine aufsuchende Form der Hilfeleistung dar und stärkt das Selbsthilfepotential der Familie. Durch das Aufdecken von Ressourcen und Fähigkeiten werden dabei gemeinsam Strukturen und Handlungsstrategien entwickelt, welche das Familiensystem stabilisieren sollen.
Neben den allgemeinen Fragen zur Erziehung ergeben sich folgende zentrale Inhalte einer HPFH:
Finanzierung
Eine HPFH ist eine besondere Form der sozialpädagogischen Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) und muss beim Jugendamt beantragt werden.
Wir sind Ihnen bei der Antragstellung gerne behilflich und begleiten Sie.
Eine Erziehungsbeistandschaft versteht sich als Angebot an Jugendliche und ihre Eltern/Sorgeberechtigte, die im Zusammenleben Unterstützung bedürfen. Sie ist ein stabilisierendes Angebot für Familien, insbesondere für Kinder und Jugendliche
Aufgrund der hohen häuslichen Belastungssituation werden diese oftmals mit ihren individuellen Bedürfnissen nicht gesehen und vernachlässigt.
Eine Erziehungsbeistandschaft unterstützt und begleitet diese Kinder und Jugendlichen bei der Erarbeitung von Zielen, Handlungsalternativen und der Entwicklung einer verbesserten persönlichen Position mit Blick auf das gesamte Familiensystem.
Finanzierung
Eine Erziehungsbeistandschaft ist ein Angebot der Hilfen zur Erziehung (§ 30 SGB VIII) und wird über das Jugendamt finanziert.
Wir sind bei der Antragstellung gerne behilflich und begleiten Sie.
Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Nutzen Sie das unten aufgeführte Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter:
0 52 51 / 6 89 85-0
Lebenshilfe für Menschen mit
geistiger oder anderer Behinderung
Kreisverband Paderborn e.V.
Auenweg 6
33100 Paderborn
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger oder anderer Behinderung Kreisverband Paderborn e.V.
Auenweg 6
33100 Paderborn
Telefon: 0 52 51 / 6 89 85-0
Telefax: 0 52 51 / 6 89 85-69
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